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Zahlen gesetzliche und private Krankenkassen für eine Ernährungsberatung?

Dr. med. André Sommer

Dr. med. André Sommer

Sehr viele Menschen können von einer medizinischen Ernährungsberatung profitieren. Es herrscht jedoch große Unsicherheit darüber, ob die Kosten für eine professionelle Ernährungsberatung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und wie hoch der Anteil ist, der selbst gezahlt werden muss.

Informationen darüber, ob eine Krankenkasse die Kosten einer Ernährungsberatung erstattet, sind häufig schwer zu finden. Die Angebote sind intransparent, die Höhe der Erstattung schwankt von Kasse zu Kasse. Doch was wir essen beeinflusst unseren Körper und unser Wohlbefinden. Unsere Ernährung kann die Entstehung von Krankheiten fördern oder verhindern. Und bei vielen Erkrankungen ist die richtige Ernährung ein grundlegender Bestandteil der Behandlung.

Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, die Höhe der Kostenübernahme der gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu kennen. Nur so weiß man, ob man eine professionelle Ernährungsberatung in Anspruch nehmen kann und wie hoch der mögliche Eigenanteil an Kosten ist, den man zu tragen hat.


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Wie hoch ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen?

Zu der Höhe des Zuschusses äußern sich die Krankenkassen konkret:

  • Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, erhalten einen Zuschuss von bis zu 85 Prozent der Kosten für eine Ernährungsberatung, maximal aber den Höchstbetrag, der von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt wird
  • Versicherte unter 18 Jahren erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent der Schulungskosten, maximal aber den Höchstbetrag, der von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt wird
  • Diejenigen Kosten, die nicht unter diese Regelung fallen, bzw. darüber hinausgehen, hat der Patient selbst zu tragen (Eigenanteil)

Für die großen gesetzlichen Krankenkassen heißt dies im Einzelnen:

Krankenkasse Erstattung der Erstberatung Erstattung für Folgeberatungen Maximale Zuzahlung
Techniker Krankenkasse (TK) max. 45 € max. 30 € (bis zu 4 Folgeberatungen) 165 €
Barmer max. 40 € max. 30 € 160 €
DAK-Gesundheit max. 35 € max. 23 € 127 €
Kaufmännische Krankenkasse (KKH) max. 35 € max. 23 € variiert
AOK unterschiedlich je nach Region

Tab.1: Erstattungsbeträge ausgewählter großer Krankenkassen

Beispiel: Ein Ernährungsberater nimmt für eine Sitzung im Schnitt etwa 50 €.  Der Patient muss für die gesamte Ernährungsberatung, fünf Sitzungen, in Vorkasse gehen.  Er muss also 250 € aus eigener Tasche vorstrecken, nachdem er der Kasse eine Notwendigkeitsbescheinigung und einen Kostenvoranschlag gesendet hat. Von seiner Kasse, zum Beispiel der TK, erhält er einige Wochen nach Beendigung der Beratungen dann 165 € zurück. Der Eigenanteil beträgt hier also 85 €.

Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse eine Ernährungsberatung?

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungsberatung ist gesetzlich geregelt. Meist kommt hier der §43 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) zum Einsatz. Dieser Paragraph besagt, dass die Krankenkassen auch ergänzende Leistungen erbringen können , welche die Rehabilitation und damit den Gesundheitszustand chronisch kranker Patienten fördern. Konkret heißt das, gesetzliche Krankenkassen übernehmen tatsächlich einen Teil der Kosten für eine professionelle Ernährungsberatung. Dabei ist entscheidend, ob aufgrund der Erkrankung des Patienten eine Notwendigkeit, also eine medizinische Indikation, vorliegt. 

In der Regel verlangen die Krankenkassen dann eine Notwendigkeitsbescheinigung – eine Art Rezept – von einem behandelnden Arzt (z.B. dem Hausarzt) und teilweise einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberaterin. Dann übernehmen sie als sogenannte „Kann-Leistung“ bis zu 85 Prozent der Kosten einer Ernährungsberatung bis zu einem Maximalbetrag, der je nach Krankenkasse variiert.

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Für welche Patienten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Ernährungsberatung?

Laut des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen kommt eine Ernährungsberatung für diejenigen Patienten in Betracht, „deren Erkrankung durch eine Fehlernährung verursacht bzw. mitverursacht wurde und/oder bei denen eine Ernährungsumstellung die Therapie unterstützen kann“.

Folgende chronischen Erkrankungen qualifizieren sich für eine Kostenübernahme:

  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Schwangerschaftsdiabetes, Gicht, erhöhte Harnsäure und erhöhte Blutfette)
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane (z.B. Gallen- und Lebererkrankungen)
  • Allergien und Unverträglichkeiten (z.B. Laktose-, Fruktose-, Salicylat-, und Histaminintoleranz, Glutenunverträglichkeit / Zöliakie)
  • Osteoporose
  • Erkrankungen der Haut
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck)
  • Krebserkrankungen,
  • Fehl- und Mangelernährung (z.B. Adipositas)

Dabei zählt oftmals nicht nur die Behandlung, nachdem eine Erkrankung bereits eingetreten ist, sondern auch die Vorbeugung (Prävention) der genannten Erkrankungen.

So verspricht bei der Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) eine glutenfreie Ernährung einen vollständigen Rückgang der Beschwerden, bei der Laktoseintoleranz kann eine laktosefreie oder -reduzierte Ernährung schnell Besserung bringen. Auch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hauterkrankungen, Knochenerkrankungen, Reizdarmsyndrom, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und vielen weiteren Krankheiten ist die richtige Ernährung ein großer Schritt zur Besserung.

Was sind die Inhalte einer Ernährungsberatung, die durch die Krankenkassen bezuschusst wird?

Die Krankenkassen haben Ziele festgelegt, die eine professionelle Ernährungsberatung erfüllen sollte. Dazu zählt die Förderung von Motivation und Handlungskompetenz des Patienten, die ihn dazu befähigen, seine Ernährung nachhaltig und bedarfsgerecht, d.h. auf die entsprechende Erkrankung abgestimmt, umzustellen. Orientieren können sich Ernährungsberaterin und Patient dabei an nationalen Empfehlungen, beispielsweise den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) oder ärztlichen Leitlinien.

Inhalte einer professionellen Ernährungsberatung sind:

  • Ernährungs-Anamnese: Hier erfragt der Berater Deine persönlichen Ess- und Einkaufsgewohnheiten, Essenszeiten und Portionsgrößen
  • Informationsvermittlung: Du erhältst von Deinem Berater anschauliche Informationen zur Ernährung und Tipps, die Du in Deinem Alltag anwenden kannst
  • Ernährungsumstellung: Du wirst Schritt für Schritt an die Umstellung der Ernährung herangeführt, zuerst mit kleineren, dann mit größeren Veränderungen Deiner Ernährungsgewohnheiten
  • Praxistipps: Dein Ernährungsberater vermittelt Dir nützliche Tipps zum Einkaufsverhalten, erarbeitet mit Dir Rezepte und Ernährungspläne
  • Auswertung: Du führst ein Symptom-, Ess- und Trinktagebuch, das Du gemeinsam mit Deiner Ernährungsberaterin auswertest und auf dessen Basis Du Deinen Ernährungsplan entsprechend anpasst

All diese Maßnahmen unterstützen eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung und helfen, die Ernährung nachhaltig gesundheitsfördernd zu gestalten.

Wie erfahre ich, ob in meinem konkreten Fall eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt?

Damit die Kosten einer Ernährungsberatung von der Krankenkasse erstattet werden, benötigst Du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberaterin.

Erstatten private Krankenkassen Ernährungsberatung?

Die Kostenerstattung durch private Krankenkassen ist, anders als die der gesetzlichen Kassen, nicht gesetzlich festgelegt.
Privatversicherte schließen mit der jeweiligen Krankenkasse einen individuellen Vertrag ab, der – je nach Tarif – bestimmte Leistungen enthält oder ausschließt.
Viele Tarife der privaten Krankenversicherungen schließen die teilweise Kostenübernahme für eine Ernährungsberatung mit ein. Unterschiede zeigen sich hier nicht nur zwischen den einzelnen Tarifen, sondern auch zwischen den verschiedenen privaten Krankenkassen.
Ob die Kostenerstattung für eine Ernährungsberatung Teil Deines Tarifes ist, erfährst Du am besten, indem Du mit Deinem Versicherungsträger und gegebenenfalls Deiner Beihilfe Kontakt aufnimmst – alle privaten Krankenversicherungen besitzen eine Service-Hotline, die für solche Fragen zur Verfügung steht. Da die Kosten einer Ernährungsberatung bei privatversicherten Patienten nicht unbedingt übernommen werden, empfiehlt es sich, unbedingt vor der Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung mit der jeweiligen Kasse Rücksprache zu halten und Klarheit zu schaffen. Ansonsten ist die Ernährungsberatung aus eigener Tasche zu bezahlen.

Gelten die deutschen Regelungen zur Erstattung der Kosten auch in Österreich?

Im Prinzip sind sich die Regelungen zu Erstattung der Kosten einer professionellen Ernährungsberatung in Deutschland und Österreich ähnlich. Auch in Österreich gilt: die Krankenversicherungsträger bieten bei Erfüllung bestimmter Bedingungen Ernährungsberatungen und Schulungen für ihre Patienten an. Diese Ernährungsberatung muss dann entweder durch einen Arzt mit entsprechender Zusatzbezeichnung durchgeführt werden, oder es muss eine Überweisung von einem Arzt zu einem anerkannten Ernährungsberater vorliegen.

In solchen Fällen werden die gesamten Kosten oder ein Teil der Kosten von den Krankenversicherungen übernommen. Der genaue Betrag, der übernommen wird, unterscheidet sich dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Fazit

Eine professionelle Ernährungsberatung hilft, Krankheiten vorzubeugen und zu behandeln. Vielen Patienten, die unter chronischen Erkrankungen leiden, kann eine Ernährungsberatung nachhaltig helfen, ihre Beschwerden zu lindern. In Deutschland wird die professionelle Ernährungsberatung in vielen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder erstattet. Deshalb ist es wichtig, mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse selbst Rücksprache zu halten, um die Erstattung der Kosten einer Ernährungsberatung in die Wege zu leiten.

Rahmenempfehlung der Ersatzkassen und ihrer Verbände zur Förderung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation nach §43, Abs. 1 Nr. 2, SGB V, 2007, – Rahmenempfehlung Patientenschulung -. https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/rehabilitation-und-vorsorge/patientenschulungen/_jcr_content/par/download_0/file.res/RV_EK_43_SGB_V_Stand2007.pd, Abgerufen am 26.02.2018 um 15:05 Uhr

Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention e.V.. Rückmeldungen der Krankenkassen und Verbände zur FET-Umfrage 2017.

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen auf der Grundlage von § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V vom 2. Dezember 2013 in der Fassung vom 8. Februar 2017. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/rehabilitation/patientenschulung/2017_02_16_Reha_GEP_Allgemeiner_Teil_Final_08_02_2017.pdf, Abgerufen am 26.02.2018 um 15:08 Uhr

Dr. med. André Sommer

Dr. med. André Sommer

Ich arbeite als Arzt in Berlin. Mit Cara Care haben haben wir in Form einer App deinen ganzheitlichen Begleiter bei Verdauungsbeschwerden entwickelt. Finde HIER heraus, welches unserer Medizinprodukte für dich in Frage kommt und verbessere deine Symptome und deine Lebensqualität!

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